Wahlen zum 19. bayerischen Landtag

Deine Stimme zählt!

Alle fünf Jahre sind alle wahlberechtigten Personen in Bayen aufgerufen einen neuen Landtag zu wählen. Auch 2023 ist es wieder soweit. Die Menschen in Bayern nehmen die Entscheidung in die eigene Hand. Alle gestalten mit ihrer Stimme die bayerische Gesellschaft mit!

Termin

08.10.23 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ort

ganz Bayern
Wo ist das?

Zielgruppe

alle Wahlberechtigten

Das Kolpingwerk in Bayern startet zur Landtagwahl die Aktion WählBar wieder. Eine Arbeitshilfe wurde dazu von einer Arbeitsgruppe erstellt. Kolping-spezifische Themen, wie Familienpolitik, Generationengerechtigkeit und Bildung, werden darin für Veranstaltungen mit kandidierenden Personen enthalten sein. Auch das Thema Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre soll als Forderung zur Sprache gebracht werden. Zudem gibt es Biertischhussen und Roll-Ups zum Ausleihen.

Das Kolpingwerk Diözesanverband Augsburg hat im Rahmen des Schwerpunktes "#WeAreFamily - Kolping ist Familie" bereits beim Empfang zum Kolping-Gedenktag am 1. Dezember 2022 eine Podiumsveranstaltung in Vorausblick auf die Landtagswahl durchgeführt.

 

Veranstaltung melden

Der Diözesanverband Augsburg freut sich, wenn er auf einer neuen Schwerpunktseite viele Veranstaltungen zur Wahl von Kolpingsfamilien und Bezirken veröffentlichen kann! Ein kurzer Hinweis mit Ort, Zeit, Veranstalter und Link mit weiterführenden Informationen genügt.

 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind in Bayern laut Artikel 1 des Landeswahlgesetzes alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die

  • am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und
  • nicht nach Artikel 2 des Landeswahlgesetzes - infolge Richterspruchs - vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Bezirkstagswahlen am gleichen Tag

Die Wahlen zu den Bezirkstagen finden zusammen mit der Landtagswahl statt. Bayern ist in sieben Bezirke (gebietsgleich mit den Regierungsbezirken) aufgeteilt. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene. Die Bezirke erfüllen Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag.